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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

  1. 1

    Tree.ly GmbH (nachfolgend „Dienstanbieter“) entwickelt und betreibt eine softwaregestützte Lösung für CO2-Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft sowie den Handel von CO2-Zertifikaten. Dafür werden digitale Methoden für die Quantifizierung, Überwachung und Zertifizierung der CO2-Emissionsreduktionen eingesetzt. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten wird dadurch transparenter gestaltet und forstwirtschaftlichen betrieben der Zugang zum freiwilligen Emissionsmarkt erleichtert. Für diese Zwecke betreibt der Diensteanbieter unter der Domain www.tree.ly ein Portal. Dieses ist eine vom Dienstanbieter bereit gestellte Plattform für die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen Diensteanbieter und Bewirtschaftern von Waldflächen (nachfolgend „Plattform“) im Hinblick auf die gemeinsame Umsetzung einer Machbarkeitsstudie zur Bewertung einer möglichen Projektentwicklung. Der Informationsaustausch zwischen den Parteien im Vorfeld einer etwaigen Zusammenarbeit, im Rahmen einer Vorstudie (Ziffer 1.2) und während eines gemeinsamen Projektes, sowie bei der Erstellung und der Vermarktung der daraus entstandenen Zertifikate zu erleichtern und zu automatisieren.

  2. 2

    Über die Plattform können Bewirtschafter von Waldflächen (z.B. Waldeigentümer, Waldbesitzer, beauftragte Bewirtschafter etc., nachfolgend „Bewirtschafter“) weitere Dienstleistungen wie die Erstellung einer Vorstudie zur Feststellung der Tauglichkeit einer vom Bewirtschafter vorgeschlagenen Projektfläche (nachfolgend „Vorstudie“) beim Dienstanbieter beauftragen (Plattform und weitere Dienstleistungen nach diesen Nutzungsbedingungen, einschließlich der Vorstudie, nachfolgend zusammen auch "Dienste").

  3. 3

    Diese Nutzungsbedingungen regelt ausschließlich und abschließend die Nutzung der Dienste durch den Bewirtschafter. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewirtschafters finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

  4. 4

    Durch die Annahme dieser Nutzungsbedingungen erkennt der auf Seiten des Bewirtschafters agierende Nutzer an und sichert zu, ordnungsgemäß berechtigt zu sein, den Bewirtschafter wirksam zu vertreten und zu binden.]

  5. 5

    Die Nutzung der Plattform als Portal zum Informations- und Datenaustausch sowie die Beauftragung einer Vorstudie nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen erfolgt ohne Vergütung. Sollte jedoch nach Durchführung der Vorstudie aus Gründen, die der Bewirtschafter zu vertreten hat, kein Projektvertrag zustande kommen, kann der Diensteanbieter eine Aufwandserstattung verlangen.

  6. 6

    Für die Nutzung weiterer kostenpflichtiger Leistungen zur Zertifikatserstellung und -vermarktung, die über die kostenlos angebotenen Plattform-Dienste hinausgehen, ist ein zusätzlicher, unterschriebener Dienstleistungsvertrag („Projektvertrag“) erforderlich, der alle Einzelheiten der Beauftragung, einschließlich Laufzeit und Gebühren dieser weiteren Leistungen regelt.

  7. 7

    Diese Nutzungsbedingungen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert. Bewirtschafter mit einem aktiven Nutzungsvertrag werden darüber per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Bewirtschafter solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Bewirtschafter im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

2. Leistungen des Dienstanbieters

  1. 1

    Die Plattform als cloudbasiertes Kommunikationswerkzeug zur Dokumentenbereitstellung Datenspeicherung, Anwendung und Schnittstelle für Zwecke der elektronischen Übermittlung von Daten und Informationen Bewirtschafters sowie deren Speicherung und Verarbeitung beim Dienstanbieter besteht aus einer webbasierten Anwendung, auf die mehrere Nutzer über einen Standard-Internetbrowser mit persönlichen Zugangsdaten zugreifen können.

  2. 2

    Mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Plattform gemäß Ziffer 10.1 und während der Laufzeit des Vertrages hat der Bewirtschafter Anspruch auf die Bereitstellung und Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Der Dienstanbieter richtet einen oder, je nach Vereinbarung, mehrere Benutzerkonten für einen oder mehrere namentlich genannten Mitarbeiter des Bewirtschafters (nachfolgend „Nutzer“) auf der Plattform ein und stellt dem Bewirtschafter beim Onboarding alle relevanten Kontoinformationen und Anmeldedaten zur Verfügung, die es den Nutzern des Bewirtschafters ermöglichen, auf die webbasierte Anwendung zuzugreifen und die Dienste zu nutzen, z.B. Kontoname und Passwort (im Folgenden "Kontoinformationen").

  3. 3

    Der Dienstanbieter wird

    1. 1

      alle unmittelbar geltenden Gesetze einhalten und die Informationen und Daten des Bewirtschafters (nachfolgend auch „Bewirtschafterdaten“) nicht in betrügerischer Absicht verwenden;

    2. 2

      den Bewirtschafter unverzüglich informieren, wenn der Dienstanbieter von tatsächlichen oder potenziellen Umständen oder Vorfällen Kenntnis erlangt, welche die Rechte und Pflichten des Bewirtschafters gemäß Ziffer 3 betreffen;

    3. 3

      angemessene Vorkehrungen gegen Sicherheitsangriffe auf die Systeme des Dienstanbieters zu treffen, einschließlich geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Viren, trojanischen Pferden oder anderen Programmen und Programmteilen, die Software oder andere Funktionalitäten von IT-Systemen unterbrechen oder beschädigen können;

    4. 4

      den Bewirtschafter informieren, wenn der Dienstanbieter Kenntnis von möglichen Umständen oder Vorfällen erlangt, die die Sicherheit der Dienste, der Kontoinformationen, der zugrunde liegenden Software oder der Plattform beeinträchtigen, sei es im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Nutzung der Dienste durch den Bewirtschafter oder auf andere Weise; dies gilt insbesondere für (i) die unbefugte Zerstörung, den Verlust, die Veränderung von oder den Zugriff auf Kontoinformationen, Bewirtschafterdaten oder vertrauliche Informationen des Bewirtschafters von der Plattform aus, oder (ii) eine Verletzung der Datensicherheitsmaßnahmen des Dienstanbieters.

  4. 4

    Der Dienstanbieter ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu den Diensten zu sperren, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Bewirtschafter oder ein Nutzer gegen diesen Vertrag verstoßen hat. Der Bewirtschafter kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Beweismittel auf eigene Kosten ausräumt. Im Übrigen gilt Ziffer 3.1.

  5. 5

    Der Dienstanbieter behält sich vor, das Portal jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, insbesondere um der Praktikabilität und dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen oder um die Einhaltung des geltenden Rechts zu ermöglichen. Der Bewirtschafter wird auf der Plattform über Änderungen informiert.

  6. 6

    Der Dienstanbieter behält sich ferner vor, die Aufwände für die Erstellung der Vorstudie dem Bewirtschafter in Rechnung zu stellen, wenn dieser die Vorstudie beauftragt hat, diese zu einem positiven Ergebnis in Bezug auf die Tauglichkeit der Projektfläche kommt, der Bewirtschafter aber gleichwohl den Abschluss eines Projektvertrages ablehnt.

3. Rechte und Pflichten des Bewirtschafters

  1. 1

    Alle Kontoinformationen sind individualisiert und dürfen nur von dem jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Bewirtschafter und jeder Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, geheim zu halten und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die von ihm hierzu wirksam bevollmächtigt wurden. Der Bewirtschafter ist auch für die Geheimhaltung von Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend instruieren. Sobald der Dienstanbieter von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erhält, wird er den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Benutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Dienstanbieter den Bewirtschafter unverzüglich informieren.

  2. 2

    Der Bewirtschafter wird die Plattform nur für die in Ziffer 1 bestimmten Zwecke nutzen und die von ihm zu übermittelnden, insbesondere für eine Vorstudie erforderlichen Bewirtschafterdaten sorgfältig und nach bestem Wissen angeben und keine irreführenden Angaben machen.

  3. 3

    Der Bewirtschafter verpflichtet sich, die für die Erstellung einer Vorstudie erforderliche Bewirtschafterdaten termingerecht zu Beginn dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Dem Bewirtschafter ist bewusst, dass Verzögerungen in der Mitwirkung zu zeitlichen Verschiebungen führen können. Der Bewirtschafter verpflichtet sich darüber hinaus zur fortlaufenden Aufrechterhaltung und Pflege seines eigenen Datenbestandes.

  4. 4

    Der Bewirtschafter ist verpflichtet ferner, die von ihm eingestellten Bewirtschafterdaten rechtmäßig zu gestalten. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, hat der Bewirtschafter dafür Sorge zu tragen, dass die Bewirtschafterdaten keinen verleumderischen, verletzenden, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, pornographischen, jugendgefährdenden oder in sonstiger Weise gesetzeswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt zeigen.

  5. 5

    Der Bewirtschafter hat dem Dienstanbieter unverzüglich jegliche Änderung seiner Nutzer und Angaben (insbesondere aber nicht ausschließlich: Adresse, Name, Telefonnummer, E-Mail, Sitz, Konten) sowie der Bewirtschafterdaten schriftlich mitzuteilen.

  6. 6

    Der Bewirtschafter verpflichtet sich ferner, bei der Einstellung von Dateien in das Portal des Dienstanbieters keine Software oder anderen Daten zu verwenden, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzwerks, der Software und/oder des Betriebssystems führen könnten. Der Bewirtschafter wird insbesondere

    1. 1

      es unterlassen, den unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen;

    2. 2

      auf die Dienste nicht in betrügerischer Absicht oder zu anderen Zwecken zuzugreifen oder sie zu nutzen, als dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist, und insbesondere nicht, um einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder dessen Funktionen oder Benutzeroberfläche zu kopieren;

    3. 3

      Dritten (z. B. Lieferanten des Bewirtschafter oder Kunden des Bewirtschafters) ohne vorherige ausdrückliche Gestattung durch den Dienstanbieter nicht den Zugriff auf die Dienste zu gestatten oder zu ermöglichen, mit Ausnahme der verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer des Bewirtschafters, die am Betrieb des Bewirtschafters beteiligt sind und auf die Dienste sowie deren Ergebnisse auf einer need-to-know-Basis zugreifen, sie einsehen oder sie in irgendeiner Weise direkt oder indirekt nutzen müssen und einer Vertraulichkeit gemäß Ziffer 5 unterliegen;

    4. 4

      alle angemessenen Vorkehrungen gegen Sicherheitsangriffe auf die Systeme des Bewirtschafters (wie z. B. das Prozessleitsystem) treffen, einschließlich geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Viren, trojanischen Pferden oder anderen Programmen und Programmteilen, die Software oder andere Funktionalitäten von IT-Systemen unterbrechen oder beschädigen können;

    5. 5

      sicherstellen, dass die Nutzung der Dienste durch den Bewirtschafter keine Bedrohung für die Sicherheit oder Funktionalität der Plattform darstellt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Dienste nicht in einer Weise zu nutzen oder auf die Plattform zuzugreifen, die ein System des Dienstanbieters oder ein externes Speicher- und Hosting-System beschädigen, deaktivieren, überlasten, beeinträchtigen oder gefährden könnte, wie in Ziffer 9 dargelegt;

    6. 6

      den Dienstanbieter unverzüglich zu informieren, wenn dem Bewirtschafter tatsächliche oder potenzielle Umstände oder Vorfälle bekannt werden, die die Sicherheit der Dienste beeinträchtigen, sei es im Zusammenhang mit dem Zugang des Bewirtschafters zu den Diensten oder deren Nutzung oder auf andere Weise.

4. Handhabung und Nutzung von Bewirtschafterdaten

  1. 1

    Die technischen Einzelheiten des Verfahrens zum Hochladen von Bewirtschafterdaten werden vom Dienstanbieter festgelegt und dem Bewirtschafter bei Nutzung des Portals mitgeteilt.

  2. 2

    Der Bewirtschafter ist sich bewusst, dass die Bereitstellung der Dienste, insbesondere die Erstellung einer Vorstudie, genaue, umfassende sowie aussagekräftige Bewirtschafterdaten erfordert und dass die Qualität der Dienste in hohem Maße von der Qualitätder hochgeladenen Bewirtschafterdaten abhängt.

  3. 3

    Der Dienstanbieter wird den Bewirtschafter unverzüglich über Beobachtungen bezüglich fehlender Daten, Diskrepanzen in den Daten oder unzureichender Qualität informieren, die den Dienstanbieter daran hindern, die Dienstleistungen zu erbringen.

  4. 4

    Nach dem endgültigen Ablauf der Laufzeit der Dienste, ist der Bewirtschafter berechtigt, die Anonymisierung der beim Dienstanbieter oder innerhalb der Plattform befindlichen Bewirtschafterdaten zu verlangen, und der Dienstanbieter ist verpflichtet, diese Anonymisierung durchzuführen und dem Bewirtschafter zu bestätigen.

  5. 5

    Der Bewirtschafter gewährt hiermit dem Dienstanbieter das Recht, zur Erleichterung der Erbringung der Dienste, nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 4.6 und 4.7 die folgenden Bewirtschafterdaten zu dokumentieren, zu speichern, zu archivieren und zu verarbeiten sowie diese an Dritte weiterzugeben:

    1. 1

      Informationen und Dateien, die auf die Plattform hochgeladen wurden;

    2. 2

      sonstige Informationen, Daten und Bilder und Abbildungen, die der Bewirtschafter dem Dienstanbieter über die Plattform oder auf anderem Weg zur Verfügung stellt; und

    3. 3

      alle Informationen, die die während der Laufzeit des Dienstes erbrachten Dienste dokumentieren, einschließlich etwaiger Vorstudien.

  6. 6

    Sofern und soweit an den Bewirtschafterdaten nach Ziffer 4.5 Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, versichert der Bewirtschafter, Inhaber der entsprechenden Bild- bzw. Nutzungs- und Verfügungsrechte an den geschützten Werken zu sein, die er dem Dienstanbieter überlässt. Der Bewirtschafter räumt hiermit dem Dienstanbieter an all solchen Bewirtschafterdaten das nicht ausschließliche, unentgeltliche, unwiderrufliche und unterlizenzierbare Recht ein, diese ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages einschließlich einer etwaigen Vorstudie und, sofern beauftragt, der Zertifikatserstellung, des Zertifikatsverkaufs und damit verbundene Marketingmaßnahmen zu nutzen, insbesondere die Bewirtschafterdaten zu veröffentlichen, zum öffentlichen Abruf bereitzuhalten und zu bearbeiten. Soweit Tree.ly die Bilder und Abbildungen nicht lediglich für Marketingmaßnahmen für die Zertifikate des Bewirtschafters nutzt, stellt Tree.ly sicher, dass die Bilder und Abbildungen keine Rückschlüsse auf die Identität des Bewirtschafters zulassen.

  7. 7

    Die in Ziffern 4.5 bis 4.6 gewährten Rechte an den Bewirtschafterdaten werden dauerhaft und damit über die Laufzeit der Vereinbarung zwischen Dienstanbeiter und Bewirtschafter eingeräumt, jedoch mit der Maßgabe der Anonymisierung gemäß Ziffer 4.4 nach Ablauf der Laufzeit der Dienste.

5. Geheimhaltung

  1. 1

    Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Verhandlung und der Durchführung dieses Vertrages überlassenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Jede Partei wird diese Informationen nicht Dritten zugänglich machen und sie ausschließlich im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit verwenden. Mit der Übermittlung vertraulicher Informationen ist ohne eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Lizenzeinräumung verbunden.

  2. 2

    Vertrauliche Informationen und Unterlagen sind alle Informationen, Daten, Entwürfe, Pläne, Spezifikationen und Unterlagen, seien sie mündlich, schriftlich, elektronisch gespeichert oder in sonstiger Form, die der empfangenden Partei im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden und jegliche davon angefertigten Kopien und erstellten Aufzeichnungen sowie erarbeiteten Unterlagen, soweit diese:

    1. 1

      eine Partei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat oder

    2. 2

      deren Vertraulichkeit der anderen Partei mitgeteilt wurde oder

    3. 3

      die unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben als vertraulich behandelt werden sollen oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus ihrem Gegenstand ergibt, oder

    4. 4

      die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vertraulich zu behandeln sind (z.B. BDSG) (nachfolgend „vertrauliche Informationen“)

  3. 3

    Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen,

    1. 1

      welche die Partei zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits besitzt,

    2. 2

      welche zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind (einschließlich bspw. Grundbuchdaten) oder später ohne Verschulden einer Partei durch Dritte veröffentlicht werden,

    3. 3

      welche die Partei rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhält,

    4. 4

      welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften preisgegeben werden müssen, oder

    5. 5

      welche eine Partei gemäß diesem Vertrag (Ziffern 4 und 9) oder durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei ausdrücklich freigegeben hat.

  4. 4

    Die Parteien werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Geheimhaltung sicherzustellen, insbesondere wird er vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die diese Informationen aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit erhalten müssen und die zur Vertraulichkeit im beschriebenen Umfang verpflichtet sind.

  5. 5

    Sofern es im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit für eine der Partei erforderlich werden, Dritte einzuschalten und vertrauliche Informationen an diese weiterzugeben, wird sie hierzu vorher das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der anderen Partei einholen und mit dem Dritten entsprechende schriftliche Vereinbarungen treffen, die geeignet sind, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verpflichtungserklärung auch durch den Dritten sicherzustellen.

  6. 6

    Auf Verlangen einer Partei hat die andere Partei bei Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche vertrauliche Unterlagen einschließlich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Zurückbehaltungsrechte können insoweit nicht geltend gemacht werden.

6. Gewährleistung

  1. 1

    Die Dienste werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach besten Kräften erbracht.

  2. 2

    Daher gewährt der Dienstanbieter keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Dienste, und der Bewirtschafter erhält keine Gewährleistungen oder Mängelhaftung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Insbesondere sichert der Dienstanbieter nicht zu, dass die Plattform ausfallsicher, fehlertolerant, ununterbrochen, marktgängig und fehlerfrei ist oder die Dienste den spezifischen Bedürfnissen des Bewirtschafters entsprechen oder sich für einen bestimmten Zweck eignen.

  3. 3

    Dementsprechend stellen alle Aussagen oder Darstellungen über die Dienste und die jeweiligen Funktionalitäten in anderen Dokumenten als diesen Nutzungsbedingungen lediglich technische Informationen und keine Garantie oder ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung dar.

  4. 4

    Der Dienstanbieter haftet nicht für Probleme, die sich aus folgenden Handlungen des Bewirtschafter ergeben: (i) Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, unbefugte Änderung oder Beschädigung des Dienstes; (ii) Kombination des Dienstes mit anderen Programmen oder Geräten, sofern eine solche Kombination nicht vom Dienstanbieter genehmigt wurde.]

  5. 5

    Stellt der Bewirtschafter eine Nichtübereinstimmung der Dienste mit einer der hierin definierten Leistungsbeschreibung(en) fest, hat er den Dienstanbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle einer Nichtübereinstimmung wird der Dienstanbieter als ausschließliches Rechtsmittel des Bewirtschafters und als einzige Verpflichtung des Dienstanbieters, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die betroffene Funktionalität der Dienste im Wesentlichen wiederherzustellen.

7. Haftung

  1. 1

    Eine Haftung des Dienstanbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

  2. 2

    durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstanbieters zurückzuführen ist.

  3. 3

    Haftet der Dienstanbieter gemäß Ziffer 7.1.1 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Dienstanbieter bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

  4. 4

    Ziffer 7.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten des Dienstanbieters verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

  5. 5

    Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen dem Dienstanbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  6. 6

    Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

  7. 7

    Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Dienstanbieter in dem aus Ziffer 8 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

  8. 8

    Alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in dieser Ziffer 6 gelten, vorbehaltlich Ziffer 7.3, auch zugunsten von Geschäftsführern, Angestellten, Vertretern, Unterlieferanten, Geschäftspartnern und anderen Personen, die der Dienstanbieter bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags einsetzt.

  9. 9

    Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Bewirtschafter von sich aus in die Sphäre des Dienstanbieters eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.

  10. 10

    Der Dienstanbieter haftet nicht für die vom Bewirtschafter eingestellten Inhalte, die mindestens den Anforderungen gemäß Ziffern 3.2 bis 3.4 entsprechen müssen. Der Bewirtschafter hält den Dienstanbieter insofern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung ist hinsichtlich der Kosten der Verteidigung beschränkt auf die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Ein etwaiger Vergleich zwischen dem Dienstanbieter und dem Anspruchsteller unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Bewirtschafters. Der Bewirtschafter wird den Anspruchsteller hierüber in Kenntnis setzen.

8. Datensicherung

  1. 1

    Der Dienstanbieter führt keine Datensicherung der vom Bewirtschafter eingestellten Inhalte und der vom Bewirtschafter empfangenen E-Mails durch, der Bewirtschafter ist für etwaige Datensicherung selbst verantwortlich.

9. Datenschutz

  1. 1

    Der Dienstanbieter speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bewirtschafters unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages beziehungsweise nur für eigene Zwecke, soweit dies zur Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Die vom Bewirtschafter erhaltenen personenbezogene Daten (wie beispielsweise Anrede, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden ausschließlich beim Bewirtschafter erhoben, auf dem Server des Dienstanbieters verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies (i) notwendig ist, damit der Dienstanbieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann oder (ii) soweit die Nutzungsbedingungen dies ausdrücklich vorsehen.

  2. 2

    Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verpflichtung der zur Leistungserfüllung eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Parteien erteilen daher gegenseitig ihre datenschutzrechtliche Einwilligung wie folgt:

    1. 1

      Jede Partei willigt hiermit ausdrücklich in die Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere von Namens-, Adress-, Kontakt- und Berufsdaten – der für ihn tätig werdenden und gegenüber der anderen Vertragspartei handelnden Personen zum Zweck der Vertragserfüllung sowie der Erfüllung der maßgeblichen buchhalterischen Rechts- und Sorgfaltspflichten ein.

    2. 2

      Mit dieser Einwilligung sichert jede Partei das Vorliegen korrespondierender Einwilligungserklärungen der für ihn tätigen betroffenen Personen zu und hält die andere Partei hinsichtlich aller Nachteile aus und im Zusammenhang mit der Verletzung vorgenannter Zusicherung auf erstes Anfordern vollumfänglich schad- und klaglos.

    3. 3

      Die Einwilligung gemäß Ziffern 9.2.1 und 9.2.2, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Bewirtschafter oder die betroffenen Personen widerrufen werden. Bis zum Widerruf erfolgte einwilligungskonforme Verarbeitungen werden durch einen Widerruf nicht berührt.

10. Laufzeit und Kündigung

  1. 1

    Diese Vereinbarung tritt in vollem Umfang in Kraft, nachdem der Bewirtschafter diese Nutzungsbedingungen akzeptiert hat und der Dienstanbieter die Kontoinformationen zur Verfügung gestellt hat.

  2. 2

    Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen.

  3. 3

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung wird für die kündigende Vertragspartei insbesondere, aber nicht ausschließlich, angenommen, wenn die andere Vertragspartei wiederholt oder in erheblichem Maße gegen eine Verpflichtung aus den Nutzungsbedingungen verstößt, etwa das Verwenden von rechtsverletzenden Bewirtschafterdaten gemäß Ziffer 3.4, und diesen Verstoß nicht innerhalb einer von der kündigenden Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist dauerhaft abstellt.

  4. 4

    Mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung erlöschen alle Rechte des Kunden zur Nutzung der im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen.

  5. 5

    Die Kündigung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt).

11. Schlussbestimmungen

  1. 1

    Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Schriftform bedürfen der schriftlichen Form. Nebenabreden wurden nicht getroffen.

  2. 2

    Es gilt das Österreichische Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

  3. 3

    Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstanbieters.

  4. 4

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dornbirn, Österreich.

  5. 5

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden.